Sportunfälle
Die meisten Sportunfälle sind Freizeitunfälle. Doch weder die gesetzliche Unfallversicherung noch private Krankenversicherungen übernehmen bei Sportunfällen, die über harmlose Blessuren hinausgehen, automatisch die Folgekosten.
Private Krankenversicherungen versichern gelegentlichen Freizeitsport wie Fußball oder Tennis, decken aber nur einen Grundstandard der direkten Behandlungskosten ab und kommen für längerfristige Folgen von Sportunfällen nicht auf. Bei schwereren Verletzungen wie Bänderrissen oder Knochenbrüchen, Sportunfällen im Ausland sowie Invalidität als Unfallfolge oder Schadenersatzforderungen anderer Geschädigter bringt ein erweiterter Versicherungsschutz zusätzliche Sicherheit.
Sportunfälle im Vereinssport
Vereinssportler sind über Vereins- und Verbandsversicherungen abgesichert und zahlen ihre Prämie mit dem Mitgliedsbeitrag. Bei jedem Sportunfall erreicht den Versicherer, mit dem der jeweilige Sportbund des Bundeslandes einen Gruppenvertrag hat, eine Schadensmeldung des Vereinsvorstands. Dieses Basis-Paket aus Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutzversicherung und ergänzendem Krankenversicherungsschutz bietet allerdings nur selten üppige Versicherungssummen – viele Sportler schließen daher private Zusatzversicherungen ab. Bei einem Vereinsunfall informieren sie eigene Krankenversicherung sowie Zusatzversicherung parallel, damit diese die Kostenaufteilung untereinander abklären.
Folgen von Sportverletzungen ergänzend absichern
Sportversicherungen für Freizeitsportler sollten vor allem eines sein: Passgenau. Denn Sportarten, die ausnahmslos jede Versicherung abdeckt, gibt es leider nicht. Fragen Sie im Einzelfall genau nach: Werden Schäden, wie sie bei Ausübung der eigenen Sportart entstehen, durch Leistungen dieses Versicherers tatsächlich reguliert? Beispielsweise übernehmen längst nicht alle Unfallversicherungen die Bergungskosten bei Snowboard-Unfällen.
Doch gegen welche Risiken sollten sich Sportbegeisterte zusätzlich absichern?
Haftpflichtversicherung
Bestimmte Sportarten bergen ein erhöhtes Risiko, nicht nur sich selbst, sondern auch andere zu verletzen. Hier leistet die Haftpflichtversicherung, vorausgesetzt, dem Verursacher konnte eine Regelverletzung mit rechtlicher Konsequenz eindeutig nachgewiesen werden: Nur dann zahlt die Privathaftpflicht. Ist jedoch erkennbar, dass Dritte mit Vorsatz geschädigt wurden, wird die Haftpflichtversicherung mit Recht die Leistung verweigern.
Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein Verletzungsrisiko besteht in allen Sportarten: eine Unfallversicherung zahlt bei Invalidität eine monatliche Rente als finanzielle Grundsicherung. 12 Monate nach dem Sportunfall wird geprüft: Ist Besserung eingetreten ist oder handelt es sich tatsächlich um eine bleibende körperliche Beeinträchtigung? Nur dann ist eine Versicherungsleistung gerechtfertigt.